
Doppelversicherungen
Als Ergebnis einer umfassenden rechtlichen Prüfung werden ab 01.07.2023 keine Differenzbeträge bei einer bestehenden Doppelversicherung mehr vergütet, wenn für einen konkreten Versicherungsfall bereits eine Leistungsvergütung durch eine andere Krankenfürsorgen bzw. einen anderen Krankenversicherungsträger erfolgt ist.
Vergütungen für ein und denselben Leistungsfall sind nur einmal zu gewähren, und zwar von der Fürsorgeeinrichtung oder dem Versicherungsträger, die oder den das Mitglied zuerst in Anspruch nimmt. Eine doppelte Vergütung begründet bei den meisten Krankenfürsorgen oder Krankenversicherungsträgern eine entsprechende Rückzahlungsverpflichtung.
Neuer Abteilungsname
Mit Wirksamkeit 1.8.2023 wurde die Abteilung "MKF und Zahnstation" in "Magistratskrankenfürsorge und Zentrum für Zahngesundheit" umbenannt.
Neue Tarife für Zahngesundheit
Die letzte Tarifaktualisierung im Bereich des Zahnersatzes ist acht Jahre her und erfolgte mit 1. Jänner 2015. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Preise u.a. für extern erbrachte Laborleistungen ist eine Anpassung der Tarife unumgänglich. Die neuen Tarife gelten ab 1. Juli 2023.
Folgende Ausnahmeregelungen kommen für Patient*innen der Zahnstation zur Anwendung:
- Behandlungstermine die vor dem 1.7.2023 vereinbart wurden, werden mit den zuvor geltenden Tarifen abgerechnet. Für alle neu vereinbarten Termine nach dem 1.7.2023 werden die neuen Tarife für Zahngesundheit verrechnet.
- Behandlungen im Zuge von Heilkostenplänen, die vor dem oben genannten Stichtag vereinbart wurden, werden mit dem zuvor geltenden Tarif abgerechnet. Heilkostenpläne ab 1.7.2023 unterliegen den neuen Tarifen für Zahngesundheit.
Wir bemühen uns weiterhin, unsere Leistungen für Ihre Zahngesundheit gut und kostengünstig zu erbringen und freuen uns auf Ihren Besuch bei uns!