Selbstbehalt Ambulanzen

Aufgrund eines nicht in unserem Einflussbereich liegenden technischen Problems in unserer Buchungsanwendung kam es zu einer doppelten Vorschreibung von Nachverrechnungen (Selbstbehalte von Ambulanzleistungen) am 05.12.2024.

Nach der Stornierung der doppelten Vorschreibung hat unser Buchungssystem eine neuerliche Rechnung erstellt, die am 09.12.2024 automatisch postalisch übermittelt wurde. 

Den korrekten Rechnungsbetrag entnehmen Sie dem mit 06.12.2024 datierten Schreiben (Betreff: Nachverrechnung Selbstbehalt Ambulanzen). 

 

Die ambulante Leistungsverrechnung der Krankenhäuser mit den Oö. Krankenfürsorgen wurde am 1.1.2024 an die Vorgehensweise des Bundes angepasst. Dementsprechend sind die Selbstbehalte durch Festlegung eines Faktors zu ermitteln, der nun nachträglich angepasst werden musste.

 

Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten!

 

Ihr MKF-Team