Allgemeines

Die Magistratskrankenfürsorge (MKF) ist eine Fürsorgeeinrichtung der Landeshauptstadt Linz für ihre Beamt*innen.

Qualitätsvolles Leistungsspektrum
Mittels Selbstbehalt wird es ermöglicht, beste medizinische Gesundheitsleistungen anbieten zu können. Ganz gleich, ob Vorsorge oder fachspezifische Leistungen, Qualität steht immer im Vordergrund. Die freie Arztwahl und Inanspruchnahme der Sonderklasse (Mehrbettzimmer) stehen als Beispiel dafür.

Bitte beachten Sie: Die Inanspruchnahme der Sonderklasse (Mehrbett) ist bei Kindern erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres möglich!
 

Transparent – Verrechnung und Selbstbehalt
Sie erhalten von den Ärzten oder jeweiligen Leistungserbringern die Rechnung an Ihre Privatadresse zugesendet. Diese müssen Sie eigenständig begleichen und zur Rückvergütung an die MKF schicken. Den anerkannten Betrag in der Höhe von 90% des Tarifsatzes bekommen Sie umgehend auf Ihr Konto überwiesen und sind dabei immer informiert, welche Leistungen zu welchen Tarifen abgerechnet wurden. 

Ausgewählte Leistungserbringer, darunter zum Beispiel auch alle Krankenhäuser in Oberösterreich, verrechnen direkt mit der MKF, von der Sie in weiterer Folge den Selbstbehalt in Rechnung gestellt bekommen.

Ausgenommen von diesem 10%igen Selbstbehalt sind Krankenhausaufenthalte der allgemeinen Gebührenklasse sowie alle Behandlungskosten infolge von Dienstunfällen. Eine Abdeckung des Selbstbehaltes ist auch durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung möglich.
 

Mitversicherung der Kinder
Die Mitversicherung von Kindern kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres beitragsfrei verlängert werden, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, Familienbeihilfe bezogen wird und keine eigene Pflichtversicherung vorhanden ist. Kinder, die aus der kostenfreien Mitversicherung ausscheiden, können durch Leistung eines monatlichen Beitrages noch weiterversichert werden, sofern sie gewisse Voraussetzungen, die in der Satzung näher erläutert werden, erfüllen. Wenn der zweite Elternteil bei einem anderen Träger krankenversichert ist, sind Kinder doppelt versichert und es besteht Wahlmöglichkeit vor jeder Behandlung (bei Spitalsaufenthalten sind die Kassen der Eltern anzugeben).
 

Beitragszuschlag für Sonderklasse
Gegen Zahlung eines monatlichen Beitragszuschlags können Partner*innen von MKF-Versicherten ebenfalls die Leistungen der Sonderklasse (Mehrbettzimmer) bei stationären Krankenhausaufenthalten in Anspruch nehmen. Unter Partner*innen fallen Ehepartner*innen, Lebensgefährt*innen und eingetragene Partner*innen, unabhängig davon ob diese selbst versichert sind oder nicht. Binnen 3 Monaten ab Eintritt in ein Pflichtversicherungsverhältnis des Partners bzw. der Partnerin muss diesbezüglich eine schriftliche Erklärung an die MKF erfolgen. Wird diese nicht innerhalb dieses Zeitraumes oder überhaupt keine Erklärung abgegeben, besteht kein Anspruch auf Leistung der Sonderklasse für den*die betroffene*n Partner*in.
 
 
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an mkf@mag.linz.at
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0732 7070 1243.

Leistungsbezogene
Informationen

Alle Details dazu erhalten Sie auf elektronische 
oder telefonische Anfrage.

Kontakt