Sicher im Urlaub

Auf der Rückseite der e-Card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK ersetzt den Auslandskrankenschein auf Urlaubsreisen in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina.

In Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro ist im Bedarfsfall die EKVK/PEB bei dem für den Urlaubsort örtlich zuständigen ausländischen Krankenversicherungsträger gegen einen dort gültigen Behandlungsschein einzutauschen. In dringenden Fällen (z.B. Aufnahme in ein Krankenhaus) wird die EKVK/PEB jedoch als Nachweis der Anspruchsberechtigung anerkannt.

Tagesaktuelle Informationen dazu, in welchen Ländern die EKVK gilt, finden sie unter www.chipkarte.at/ekvk.

Alle Datenfelder der EKVK müssen korrekt ausgefüllt sein. Wenn Ihre EKVK (ausgenommen die Kennnummer) nur mit Sternen befüllt ist und Sie in einen oben angeführten Staat reisen möchten, beantragen Sie bitte vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung bei der MKF.

Die alte EKVK in Papierform ist mit Erhalt der neuen e-Card ungültig.