Was ist neu?
Ab wann ist die neue Satzung gültig?
Die neue Satzung gilt ab 24.12.2025.
Welche Änderungen wurden vorgenommen?
- Die Bezeichnung der zuständigen Abteilung wurde entsprechend der aktuellen Organisationsstruktur angepasst.
- Die gesamte Verordnung wurde in eine geschlechtergerechte Sprache überführt, um alle Personen angemessen zu repräsentieren.
- Einige redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.
- Die Regelung zur Bezugsfortzahlung für Mitglieder des Stadtsenats wurde konkretisiert.
- Für volljährige Personen mit erhöhter Familienbeihilfe wurde eine Sonderregelung geschaffen.
- Wichtige Anpassungen im Bereich der Anstaltspflege wurden vorgenommen.
- Die MKF-Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist*innen wurden angepasst.
Wie hoch sind die MKF-Krankenversicherungsbeiträge?
Zur Deckung des Aufwandes der MKF leisten deren Mitglieder und die Stadt Linz 5,2 % der Monatsbezüge und der für jedes Kalendervierteljahr gebührenden Sonderzahlungen der Mitglieder.
Personen mit Ruhe- oder Versorgungsbezug von der Landeshauptstadt Linz leisten eine Beitrag in Höhe von 6 % der Monatsbezüge und der für jedes Kalendervierteljahr gebührenden Sonderzahlungen der Mitglieder. Von dieser Regelung sind Waisenversorgungsbezieher*innen ausgenommen.
