Was ist neu?

Ab wann ist die neue Satzung gültig?

Die neue Satzung gilt ab 24.12.2025.

Welche Änderungen wurden vorgenommen?

  • Die Bezeichnung der zuständigen Abteilung wurde entsprechend der aktuellen Organisationsstruktur angepasst.
     
  • Die gesamte Verordnung wurde in eine geschlechtergerechte Sprache überführt, um alle Personen angemessen zu repräsentieren.
     
  • Einige redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen.
     
  • Die Regelung zur Bezugsfortzahlung für Mitglieder des Stadtsenats wurde konkretisiert.
     
  • Für volljährige Personen mit erhöhter Familienbeihilfe wurde eine Sonderregelung geschaffen.
     
  • Wichtige Anpassungen im Bereich der Anstaltspflege wurden vorgenommen.
     
  • Die MKF-Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist*innen wurden angepasst.

Wie hoch sind die MKF-Krankenversicherungsbeiträge?

Zur Deckung des Aufwandes der MKF leisten deren Mitglieder und die Stadt Linz 5,2 % der Monatsbezüge und der für jedes Kalendervierteljahr gebührenden Sonderzahlungen der Mitglieder.

Personen mit Ruhe- oder Versorgungsbezug von der Landeshauptstadt Linz leisten eine Beitrag in Höhe von 6 % der Monatsbezüge und der für jedes Kalendervierteljahr gebührenden Sonderzahlungen der Mitglieder. Von dieser Regelung sind Waisenversorgungsbezieher*innen ausgenommen.

MKF Satzung 2025

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Anlage 1 zur MKF Satzung

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