Das neue Kurregulativ

In einem Zeitraum von 5 Kalenderjahren können MKF-Mitglieder maximal 2 medizinisch indizierte Vollkuren und 1 Teilkur in Anspruch nehmen, wobei diese jeweils einer vertrauensärztlichen Genehmigung bedürfen. Sobald diese vorliegt, gewährt die MKF die entsprechende Kurart (Voll- oder Teilkur). Pro Kalenderjahr darf nur eine Kur absolviert werden.

Der Beobachtungszeitraum umfasst mit dem Jahr der Inanspruchnahme 5 Kalenderjahre. Die MKF kann ihren Mitgliedern bei Bedarf ein Monat Kulanz gewähren.

Nach erfolgter Genehmigung muss die Kur innerhalb von 6 Monaten angetreten werden. Wenn die gewünschte Kureinrichtung oder das bevorzugte Quartier innerhalb dieses Zeitraums nicht zur Verfügung steht, kann die Antrittsfrist von der MKF auf maximal 10 Monate verlängert werden.

 

Kontakt

Christian Ingelsberger