Das neue Kurregulativ
In einem Zeitraum von 5 Kalenderjahren können MKF-Mitglieder maximal 2 medizinisch indizierte Vollkuren und 1 Teilkur in Anspruch nehmen, wobei diese jeweils einer vertrauensärztlichen Genehmigung bedürfen. Sobald diese vorliegt, gewährt die MKF die entsprechende Kurart (Voll- oder Teilkur). Pro Kalenderjahr darf nur eine Kur absolviert werden.
Der Beobachtungszeitraum umfasst mit dem Jahr der Inanspruchnahme 5 Kalenderjahre. Die MKF kann ihren Mitgliedern bei Bedarf ein Monat Kulanz gewähren.
Nach erfolgter Genehmigung muss die Kur innerhalb von 6 Monaten angetreten werden. Wenn die gewünschte Kureinrichtung oder das bevorzugte Quartier innerhalb dieses Zeitraums nicht zur Verfügung steht, kann die Antrittsfrist von der MKF auf maximal 10 Monate verlängert werden.